Mittwoch, 11. Oktober 2006

Staatsmacht II oder: Wieviel Bürokratie darf's denn heute sein?

Der Staat braucht Geld. Das holt er bei seinen Steuerbürgern, und das ist gut so.

Indes, die Sache ist so kompliziert geworden ...
Nachstehend Zitate aus dem Mailverkehr mit dem Steuerberater. Die Sache hat mich einen Vormittag lang vom Arbeiten abgelenkt.

- Sie haben 2004 eine Filmanalyse für ein Buch geschrieben und als Journalistin mit 7 % Mehrwertsteuer abgerechnet. Analysen sind doch aber Gutachten, und bei Gutachten und Studien werden 16% Mehrwertsteuer veranschlagt.

- Ja, aber die Analyse ist eine journalistische Textform, und daher bin ich von den 7 Prozent ausgegangen. Der Auftraggeber hat sicher die Steuererklärung schon gemacht, ich möchte jetzt ungern, dass die Steuerdifferenz von meinem Honorar abgeht.

- Im Gesetz heißt es: "Die Übergabe eines Gutachtens oder einer Studie ist regelmäßig nicht mit der Einräumung urheberrechtlicher Nutzungsrechte verbunden, auch wenn das Werk urheberrechtlichen Schutz genießt." Also doch 16 % ?

- Da ich im Hauptberuf Journalistin bin und keine Baurechtsspezialistin oder Kriminalsachverständige, wo Gutachten an der Tagesordnung sind, bleibt die Analyse für mich weiterhin eine Textform wie der Essay, die Kritik, die Glosse, der Bericht und der Kommentar ...
Sicher, mein Text belegt etwas, er beweist aber nichts im juristischen Sinn, es sind niemandem aus meinem Text wirtschaftliche Vor- oder Nachteile erwachsen. Keiner hat einen Prozess, mancher vielleicht ein paar Einsichten gewonnen.
Ein Journalist, der die weltpolitische Lage im nahen Osten analysiert und das Wort Analyse in der Überschrift stehen hat, muss nicht deshalb auch gleich 16 Prozent zahlen und für den Kommentar zur Sache eine Spalte weiter nur sieben, oder?

- Entwarnung, UStR 2005 Abschnitt 168: journalistische Leistungen unterliegen dem ermäßigten Steuersatz, grundsätzlich.

Dazu Bea, sie arbeitet allein und von zu Hause aus als PR-Agentin: "Jeden Monat gehen allein mit der Buchhaltung zwei Tage drauf und für Streit mit dem Finanzamt noch einmal drei Tage. Macht monatlich fünf Arbeitstage, das wäre ein Viertel meiner Arbeitszeit, wenn ich nicht am Wochenende und am Abend noch arbeiten würde, was übrigens zu Lasten meines Kindes geht, ich bin alleinerziehend."

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